Holzschutz und Ökologie

2021-05-01 17:10:00 / FAQ - häufige Fragen
Holzschutz und Ökologie - Holzschutz, VOB und Ökologie

Holzschutz, VOB und Ökologie

Schutz von Hölzern vor Schimmelpilzen und Bläue

Holz ist nicht nur bei Menschen als Bau- und Werkstoff beliebt, sondern auch bei Insekten und Pilzen als Wohnung und Nahrungsquelle begehrt. Siegen in dieser Konkurrenz Tier oder Pflanze, dann haben wir das Nachsehen und betrachten die an sich nützlichen Organismen als Schädlinge. Glücklicherweise kann der Mensch diesen Wettbewerb zu seinen Gunsten gestalten, indem er konstruktiv das Holz vor anhaltender Durchfeuchtung schützt. Insekten und Pilze lieben es nämlich feucht, am liebsten haben sie Holz mit mehr als 20% Wassergehalt. Neben baulichen Maßnahmen wie Dachüberständen, Aufständerungen, Ablaufprofilen usw. ist das einfachste Mittel zum konstruktiven Holzschutz ein guter Anstrich. "Gut" ist ein Anstrich in diesem Sinne dann, wenn er zwei Dinge gleichzeitig kann:

  1. flüssiges Wasser abweisen
  2. dampfförmiges Wasser durchlassen

Imprägnierungen, Lacke und Holzlasuren von Auro beherrschen diese beiden Tugen den in einem perfekt ausbalancierten Verhältnis - bei regelmäßiger Wartung über Jahrzehnte. Es gibt allerdings Situationen, in denen konstruktive und feuchteregulierende Maßnahmen oder der Einsatz von Borsalz-Holzschutz Nr. 111 nicht ausreichen. Dies gilt vor allem bei Ausschreibungen, wenn die VOB (Verdingungsordnung für Bauleistungen) zugrunde liegt. Hier ist nach Teil C (DIN 18363) der Einsatz eines nach Euronorm EN 113 Pilzbefall oder EN 152.1 Bläuebefall geprüften Holzschutzmittels unvermeidbar. Eine ähnliche Situation haben Sie, wenn Konstruktionsmängel nicht beseitigbar sind oder ein starker Vorbefall z.B. durch Bläue besteht.

Guter Anstrich

Neben baulichen Maßnahmen wie Dachüberständen, Aufständerungen, Ablaufprofilen usw. ist das einfachste Mittel zum konstruktiven Holzschutz ein guter Anstrich. "Gut" ist ein Anstrich in diesem Sinne dann, wenn er zwei Dinge gleichzeitig kann:

  1. flüssiges Wasser abweisen
  2. dampfförmiges Wasser durchlassen

Imprägnierungen, Lacke und Holzlasuren von Auro beherrschen diese beiden Tugen den in einem perfekt ausbalancierten Verhältnis - bei regelmäßiger Wartung über Jahrzehnte. Es gibt allerdings Situationen, in denen konstruktive und feuchteregulierende Maßnahmen oder der Einsatz von Borsalz-Holzschutz Nr. 111 nicht ausreichen. Dies gilt vor allem bei Ausschreibungen, wenn die VOB (Verdingungsordnung für Bauleistungen) zugrunde liegt. Hier ist nach Teil C (DIN 18363) der Einsatz eines nach Euronorm EN 113 Pilzbefall oder EN 152.1 Bläuebefall geprüften Holzschutzmittels unvermeidbar. Eine ähnliche Situation haben Sie, wenn Konstruktionsmängel nicht beseitigbar sind oder ein starker Vorbefall z.B. durch Bläue besteht.

Das VOB Dilemma

In den Anforderungen der VOB liegt ein großes ökologisches Problem, denn die Normen werden nur von bestimmten biozidhaltigen, amtlich geprüften Holzschutzgrundierungen erfüllt. Die hier enthaltenen Fungizide sind laut Gefahrstoffverordnung als gesundheitsschädlich (Xn) oder gar giftig (T) sowie umweltgefährdend (N) eingestuft. Ihr Einsatz ist aus ökologischer und toxikologischer Sicht uneingeschränkt abzulehnen, sie entsprechen natürlich nicht den strengen ökologischen und toxikologischen Anforderungen an Rohstoffe für Auro Produkte. Ökologisch einwandfreie Grundierungen mit solchen Bioziden kann und wird es nicht geben. Wir wollen unsere Kunden mit dem Dilemma VOB oder bei nicht zu beseitigenden Konstruktionsmängeln jedoch nicht allein lassen. Konstruktive Lösungsvorschlag ist, nach einer ersten konventionellen Holzschutzgrundierung auf Alkydharzbasis anschließend mit Auro Produkten weiterzuarbeiten. Aus technischer Sicht ist gegen ein solches Verfahren nichts einzuwenden – die Verträglichkeit der Systeme ist gegeben.

Die Lösung

Das ökologische Argument für einen solchen Kompromiss liegt darin, dass hier das Verfahren "3-4mal Chemie" gegen die Alternative "1x Chemie, 2-3mal konsequente Ökologie" steht – die Ökologie gewinnt also auch bei der kompromissbehafteten Alternative noch deutlich. Allerdings: selbst mit biozidhaltigen Grundierungen gibt es keineswegs eine Garantie für Befallsfreiheit! Gerade kürzlich ist auf dieses Problem in der Fachliteratur hingewiesen worden: Reklamationen aufgrund Pilzbefall begründen da nach aus fachlicher Sicht keine Schadenersatzansprüche (H. Bartholemy im „Malerblatt“ 12/2000, S. 34-36). Geeignete und VOB-taugliche Holzschutzpräparate gibt es lösemittelbasiert oder wasserverdünnbar. Die folgende Liste gibt einen (unvollständigen) Überblick über Präparate zum Schutz von Holzbauteilen der Gefährdungsklasse 3 („der Witterung oder Kondensation ausgesetztes Holz ohne Erdkontakt“). Die Anwendung der Produkte muss gemäß Herstellervorgaben erfolgen – wir übernehmen für diese natürlich keine Garantie. Die Folgebeschichtung mit Auro Produkten ist gemäß der jeweiligen technischen Merkblätter auszuführen.


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