Transparenz bei DER NATURBAUMARKT Walter GmbH
Offene Angaben zu Unternehmen, Sortiment und Umgang mit Umweltaussagen
Wer Naturbaustoffe verkauft, sollte Angaben zu Umwelt und Herkunft belegen können. Ab dem 27. September 2026 gelten dafür neue gesetzliche Regeln. Sie gehen auf die EU-Richtlinie 2024/8251 zurück und wurden mit einer Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb in deutsches Recht übernommen2.
Diese Seite beschreibt, wie wir arbeiten, nach welchen Kriterien wir unser Sortiment zusammenstellen und wie wir mit Aussagen zu Umwelt und Herkunft umgehen.
Unternehmensphilosophie
DER NATURBAUMARKT Walter GmbH ist ein Familienunternehmen aus Bietigheim-Bissingen. Seit über 25 Jahren beraten und beliefern wir Privatkunden, Handwerksbetriebe und Architekten. Unser Sortiment umfasst Naturbaustoffe, Naturfarben sowie Bodenbeläge aus Holz, Linoleum, Kork und Naturhaar. Geschäftsführer sind Steffen Walter und Hannes Walter.
Wir sind überzeugt, dass Baustoffe an ihren nachweisbaren Eigenschaften zu messen sind. Bevor wir ein Produkt aufnehmen, sehen wir uns die technischen Merkblätter, die Sicherheitsdatenblätter und, soweit vorhanden, die Prüfzeugnisse des Herstellers an. Eigene Laborprüfungen führen wir nicht durch.
Geschäftsprinzipien
Wir beraten persönlich: in unserem Ladengeschäft in Bietigheim-Bissingen, am Telefon oder bei einer Beratung auf der Baustelle. Dabei gilt für uns:
- Wir empfehlen Produkte, die wir aus eigener Anwendung oder aus den Herstellerunterlagen kennen.
- Wir erläutern auf Wunsch, wodurch sich der Preis eines Naturbaustoffs von einem konventionellen Produkt unterscheidet, zum Beispiel durch Rohstoff, Verarbeitung oder Prüfnachweis.
- Wir sind Mitglied im Fachhandelsverbund ÖkoPlus (ÖkoPlus AG – Fachhandelsverbund für ökologisches Bauen und Wohnen) und tauschen uns dort mit anderen Fachhändlern aus.
Diese Grundsätze gelten unabhängig davon, ob es um einen einzelnen Farbeimer oder ein größeres Bauvorhaben geht.
Lieferkette und Sortimentsauswahl
Wir beziehen unser Sortiment von Herstellern, die wir teils seit vielen Jahren kennen, unter anderem Auro, Biofa, Sonett, Haga, Hessler, Claytec, conluto, Bergland und Berg & Berg. Bei der Auswahl berücksichtigen wir insbesondere, ob der Hersteller
- die Inhaltsstoffe seiner Produkte offenlegt,
- Angaben zur Herkunft zentraler Rohstoffe macht, etwa bei Holz oder Kalk,
- unabhängige Prüfzeugnisse oder Zertifikate für das jeweilige Produkt vorlegen kann.
Nicht jeder Hersteller stellt alle diese Angaben bereit. Welche Nachweise zu einem bestimmten Produkt vorliegen, sagen wir Ihnen gerne auf Anfrage.
Einen Teil unseres Sortiments führen wir unter unserer Eigenmarke natur.plus. Für die Produktangaben dieser Marke (www.natur.plus) gelten dieselben Maßstäbe wie für alle anderen Angaben auf dieser Seite. Bitte beachten Sie: natur.plus ist ein Markenname und kein Prüfzeichen. Die Marke steht in keiner Verbindung zum Umweltzeichen natureplus des natureplus e.V.
Qualitätsstandards und Nachweise
Liegt für ein Produkt ein Zertifikat vor, nennen wir in der Produktbeschreibung das konkrete Zeichen und die vergebende Stelle, zum Beispiel natureplus, das eco-INSTITUT-Label oder Ecogarantie. Allgemeine Hinweise wie „geprüft“ oder „zertifiziert“ ohne diese Angabe verwenden wir nicht. Siegel oder Logos, die weder auf einem unabhängigen Zertifizierungssystem beruhen noch staatlich festgesetzt sind, zeigen wir nicht, auch nicht auf Produktabbildungen.
Für die Schimmelsanierung setzen wir auf eigene Fachkenntnis: Steffen Walter ist TÜV-zertifiziert für die Erkennung und Bewertung von Schimmelpilzschäden in Innenräumen. Er begleitet Sanierungsvorhaben von der Bauberatung bis zur Umsetzung.
Erfahren wir, dass ein Prüfzeugnis oder eine Zertifizierung ausläuft oder geändert wird, passen wir die Angaben auf unserer Website an.
Umgang mit Umweltaussagen
Ab dem 27. September 2026 sind bestimmte Umweltaussagen gesetzlich untersagt oder nur mit Nachweis zulässig. Diese Regeln gelten für alle Händler gleichermaßen. Für uns bedeutet das konkret:
- Aussagen wie „klimaneutral“ oder „CO2-neutral“, die auf dem Ausgleich von Emissionen beruhen, verwenden wir nicht. Für Produkte ist das gesetzlich untersagt.
- Allgemeine Begriffe wie „ökologisch“ oder „umweltfreundlich“ verwenden wir nur, wenn direkt daneben klar erkennbar angegeben ist, worauf sich die Aussage bezieht, etwa ein Rohstoffanteil, eine Prüfnorm oder ein Zertifikat, das genau diese Eigenschaft belegt. Ist das nicht möglich, verzichten wir auf den Begriff.
- Wir haben unsere Websites und unseren Onlineshop im Jahr 2026 auf solche Aussagen hin geprüft und überarbeitet.
Finden Sie auf unserer Website oder in unserem Ladengeschäft dennoch eine Aussage, die Ihnen unklar oder nicht belegt erscheint? Dann weisen Sie uns bitte darauf hin. Wir gehen jedem Hinweis nach.
Konkrete Maßnahmen in unserem Betrieb
Statt allgemeiner Ankündigungen nennen wir hier, was wir im Alltag tatsächlich tun:
- Leere Sonett-Gebinde können Sie bei uns abgeben. Wir geben sie über das Rücknahmesystem von Sonett an den Hersteller zurück. Nach Angaben des Herstellers können bis zu 80 % der zurückgeführten 10- und 20-Liter-Kanister gereinigt und wieder befüllt werden; nicht mehr befüllbare Gebinde werden gemahlen und neuen Sonett-Flaschen mit einem Anteil von bis zu 50 % beigemischt3.
- Bei Holzböden bieten wir eine Aufarbeitung durch Schleifen und Ölen an, wenn der Zustand des Bodens das zulässt. Ein Austausch ist dann oft nicht nötig.
- Bei der Schimmelsanierung klären wir zuerst die Ursache. Wo es bautechnisch möglich ist, sanieren wir gezielt, statt vollständig zurückzubauen.
Wir ergänzen diese Liste, sobald wir weitere Maßnahmen konkret benennen und belegen können.
Kontakt
Haben Sie Fragen zu einem Produkt, einem Hersteller oder zu einer Aussage auf dieser Seite? Sprechen Sie uns gerne an.
DER NATURBAUMARKT Walter GmbH
Großingersheimer Straße 8, 74321 Bietigheim-Bissingen
Telefon: 07142-919562
E-Mail: info@dernaturbaumarkt.de
- Richtlinie (EU) 2024/825 vom 28. Februar 2024, EUR-Lex, https://eur-lex.europa.eu/eli/dir/2024/825/oj?locale=de
- Drittes Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb, BGBl. 2026 I Nr. 43 vom 19. Februar 2026.
- Angaben des Herstellers Sonett zum Mehrweg- und Recyclingsystem, https://sonett.eu/qualitaet/mehrweg-recycling/